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PFKanischer Blaurat:
Sir John Waddington -
geboren am 29.12.1956 in Lol. - ging auf das "Gymnasium
Lol" - studierte an der "Zufallsuniversität" in
Hainichen Politik- und Wirtschaftswissenschaften. - machte
eine Ausbildung zum Verkehrspiloten in Astor - trat 2003 der
SHPPK bei - wurde 2004 zum erstem Blaurat von PFKanien gewählt - wurde Parteichef des ZsPP - ist seit dem 27.11.2005 wieder PFKanischer Blaurat
Bürgermeister: Blaurbrücken - Lord Oliver de Bushmilz Lol - Sir John Waddington
Verfassung: Allgemeine Regelungen
1. Das Land PFKanien ist Teil der Bundesrepublik PFKanien, deren Verfassung und Gesetze über der Landesverfassung stehen.
2. Die Landeshauptstadt ist Hainichen.
3. Die Landesfarbe ist blau (#3399FF).
Blaurat und Bürgermeister
4. Oberhaupt des Landes PFKanien ist der pfkanische Blaurat.
5. Der Blaurat wird wird vom Volk des Landes PFKanien in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der absoluten Mehrheitswahl gewählt.
6. Die Amtszeit des Blaurats dauert fünf Monate, Wiederwahl ist zulässig. Auf begründeten Antrag der Bundesregierung, die als Kontrollinstanz wirkt, kann der Blaurat vor Ablauf dieser Zeit durch Volksabstimmung der Bürger des Landes PFKanien abgesetzt werden. Bei Zustimmung zur Absetzung findet die Wahl eines neuen Blaurats statt.
7. Der Blaurat ernennt und entlässt die Bürgermeister der Städte im Land PFKanien.
8. Der Blaurat bestimmt einen Stellvertreter aus den Reihen der Bürgermeister.
9. Der Blaurat muss vor Amtsantritt schwören, die pfkanische Bundesverfassung und die pfkanische Landesverfassung zu beobachten und aufrecht zu erhalten.
Gesetzgebung
10. Der Blaurat entwirft Gesetze und stellt diese zur Abstimmung vor die Volksabstimmung. Es reicht einfache Mehrheit.
11. Für Veränderungen der Landesverfassung ist es nötig, dass bei der Volksabstimmung zwei Drittel zustimmen. Auch muss mindestens die Hälfte der Bevölkerung ihre Stimme abgegeben haben.
12. Die Neugliederung des Landesgebietes bedarf der Zustimmung durch Volksabstimmung. Weiteres regelt ein Landesgesetz.
13. Der Blaurat hat neue Landesgesetze im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Soweit nicht anders bestimmt, treten die Gesetze mit ihrer Verkündung in Kraft.
Forum 14. Für das pfkanische Landesforum gelten die gleichen Regelungen wie für das Forum des pfkanischen Staates in der Bundesverfassung.
Schlussbestimmungen 15. Nach Annahme und Verkünden der neuen Verfassung tritt die vorherige außer Kraft und die neue in Kraft.
16. Nach den Wahlen eines Blaurats, die bis zum 05.06.2004 stattfinden müssen, treten die Amtsbefugnisse des provisorischen Kommissars zum Eingriff in die Landespolitik außer Kraft.
Gesetze Landesgesetzblatt
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